Lulle reloaded.
Donnerstag, 31 Juli 2008, 00:42 | Autor: -christian

Jajaja, ich hab’s kommen sehen. Ich habe es heute gar nicht selber mitbekommen, sondern ein Freund hat mir heute Abend von der ganzen Malässe1 berichtet. Er ist seines Zeichens Gastwirt und hat heute morgen, kurz nach dem obligatorischen Aufwachen die freudige Botschaft im Radio vernommen: Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Das ganze Rauchverbot? Nun ja, die “getränkegeprägte” Kleingastronomie ist mehr oder weniger, bis zu einer Neuregelung, davon ausgenommen. Was ist denn nun getränkegeprägte Kleingastronomie? oelbergblog.de klärt auf: Das sind Kneipen, die keine zubereiteten Speisen anbieten und einen Gastraum kleiner 75 m2 haben. Und diese Kneipen, so die Verfassungrichter, sind ja durch die bestehenden Gesetzgebung von existentiellen Nachteilen bedroht, so dass eben bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, diese von dem bestehenden Gesetz mehr oder minder ausgenommen werden.
So weit, so gut. Nun fragt sich der geneigte Blogger, was ist denn mit Kneipen, welche 80 m2 Gastraum haben? Oder mit Gaststätten, die 78 m2 Gastraum haben und zubereitete Speisen anbieten. Inwiefern liegt denn nun eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten den nun ausgenommenen Kleingastronomen vor? Klar, eine Großraumkettenkneipen kann locker eine getrennten Gastraum schaffen. Aber was ist mit dem Mittelbau. Die lecker Küche machen? Die eben keine Wand einziehen können?
Dieses Urteil ist sicherlich zum einen eine Ohrfeige für den Gesetzgeber – zeigt es doch die Folgen einer sich dem Lobbydruck beugenden Regierung. Wenn dieses Rumgehampel nicht gewesen wäre, sondern unsere Bundesregierung gehandelt hätte, anstatt zu eiern, dann wäre ihnen dieses erspart geblieben. Denn nach Einschätzung des law blog wäre eine absolutes Rauchverbot – wie ja in einigen europäischen Staaten schon lange umgesetzt – im Sinne der Verfassungrichter zulässig. Zum anderen ist dieses Urteil sicherlich nur der Beginn der nächsten Klagen, da ja nun eine andere Klientel der Gastwirte benachteiligt ist. Und ich finde sogar, diese Klagen würden zurecht eingereicht. Denn da ist sie nun – die schon vor einiger Zeit beschriebene Wettbewerbsverzerrung.
- http://www.ruhrgebietssprache.de/lexikon/malaesse.html [↩]
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